AG-Teilnahme- zeitliche Begrenzung erwünscht (Versammlung)

soundso..., Monday, 20.01.2020, 09:28 (vor 1557 Tagen)

Hallo zusammen!

Grundsätzlich hat der AG und der Inklusionsbeauftragte ja das Recht, durchgängig an der Versammlung schwerbehinderter MA teilzunehmen. Eine Teilnahme grundsätzlich halte ich auch für wichtig und ist ja sowieso vorgeschrieben. Ich würde allerdings, um einen wirklich freien und unbeschwerten Austrausch der schwerbehinderten KollegInnen zu ermöglichen, die Teilnahme des AG und des Inklusionsbeauftragten zeitlich begrenzen wollen.

Im Forum war schon einmal die Rede vom "Hausrecht" der SBV auf der Versammlung, mit dem sie die Teilnehmer ausschließen kann. Wäre das in Ordnung? Wie würdet ihr das argumentieren? Im §178 SGBIX und in den Kommentaren bzw. §43 BetrVG finde ich nichts dazu. Habt ihr Erfahrungen hierzu? Danke vorab für eure Ideen!


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