AG-Teilnahme- zeitliche Begrenzung erwünscht (Versammlung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 21.01.2020, 08:28 (vor 1551 Tagen) @ soundso...

Hallo,

die rechtliche Grundlage ist glasklar.
AN können unter Vorlage Ihres amtlichen Nachweises (Ausweis bzw. Gleichstellungsbescheid) natürlich auch dann an der Versammlung teilnehmen, wenn sie der SBV und/oder der SBV unbekannt sind.
Einen Anspruch auf Freistellung und Vergütung der Arbeitszeit haben sie aber nur, wenn sie dem AG ihren Status offenbaren.

--
&Tschüß

Wolfgang


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