AG-Teilnahme- zeitliche Begrenzung erwünscht (Versammlung)

soundso..., Tuesday, 21.01.2020, 15:04 (vor 1554 Tagen) @ albarracin

Ja, richtig, das sind zwei Sachverhalte, aber was nützt den sbMAn das Recht zur Teilnahme an der Versammlung, wenn sie sich dadurch dem AG gegenüber zwangsläufig outen? Grundsätzlich plädiere ich sicher dafür, die Schwerbehinderung am Arbeitsplatz bekannt zu geben, das würde vieles einfacher machen. Aber es gibt nun mal den genannten Sonderfall.
Das Inklusionsamt gab in einer ersten telefonischen Anfrage spontan die Auskunft, dass die Teilnahme des AG und Inklusionsbeauftragten natürlich begrenzt werden könnte aus Gründen der Vertraulichkeit. Beide sind ja auch nicht schwerbehindert.. Man wolle mir aber noch Informationsmaterial zukommen lassen. Irgendwo bin ich über ein LAG Urteil aus Hessen gestolpert, dass die Teilnahme an der gesamten Versammlung für AK und Inklusionsbeauftragten sichert. Es ist aber schlicht nicht üblich in allen Unternehmen, die ich kenne.
Ich bin gespannt und melde mich bei Neuigkeiten.


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