Re: Grundlagenseminar SBV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 26.01.2004, 13:38 (vor 7394 Tagen) @ Uwe

Hallo Uwe,
zu deinen Frage folgendes:
Der BR muss nicht zustimmen.
Du brauchst keine Beschlussfassung vom BR.

Du gehst folgend vor:
Du suchst dir ein Seminar aus und meldest dich an.
Dies zeigst du dann dem AG an (schreibst ihm ein paar
Zeilen, in denen du ihm dies mitteilst, dass du an
dieser Schulungsmaßnahme teilnimmst unter Beachtung
der Rechtslage im SGB IX §96:
(4) Die Vertrauenspersonen werden von ihrer
beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des
Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn
und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben
erforderlich ist. Sind in den Betrieben und
Dienststellen in der Regel wenigstens 200
schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die
Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt;
weiter gehende Vereinbarungen sind zulässig. Satz 1
gilt entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und
Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse
vermitteln, die für die Arbeit der
Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.)

Dies ist der Gesetzestext auf den du dich berufen
kannst.

Wenn du trotzdem noch Probleme hast, wende dich an
die Gewerkschaft, die für deinen Betrieb zuständig
ist.

Gruß Hans-Peter


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