Büroraum (Freistellung)

erzengel ⌂, Baden Württemberg, Wednesday, 30.09.2020, 14:26 (vor 1294 Tagen)

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

die alte Rechtsprechung für das Erlangen einer kompletten Freistellung, waren 200 sb Mitarbeiter im Betrieb..
Seit 01.07.2017 wurde die Anzahl auf 100 herabgesetzt.
Das Anrecht auf ein eigenes Büro war derzeit nicht gegeben. (Mitnutzung der BR Räumlichkeiten)
Wie aber, sieht es nun die Rechtsprechung vor ? Haben wir jetzt bei einer 100% Freistellung ein Anrecht auf ein eigenes Büro ? Ich wurde bisher nicht fündig. Wie seht Ihr den Anspruch ?

erzengel

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Freundliche Grüße: Erzengel


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