Re: Aufgewendete Zeit als (Gesamt-)SchwBV?

hackenberger, Friday, 20.02.2004, 10:24 (vor 7370 Tagen) @ Raphael

Hallo Raphael,

hier kann man keine Vorgaben oder Zeiten geben. Denn
es ist sehr stark davon abhängig, wie viele Schwb und
oder VPSchwb ich zu betreuen habe. Bei dem Thema
Zeiten für notwendige Fortbildungen kommt es auch
darauf an, wie lange ich schon diese Aufgabe mache.
Ein weiterer Pkt. ist auch, welche Aufgaben erledige
ich in meiner Funktion> Ich z.B. mache auch viele
Aufgaben die eigentlich Aufgaben des AG wären, z.B.
stelle ich die notwendigen Anträge zu den Themen:
Mehrfachanrechnung/Mittelbeantragungen für
behindertenbedingte Arbeitsplatzausstattungen, Mittel
für Gebärdendolmetscher, Betreuungszuschüssen und
Lohnkostenzuschüsse usw.. Ich mache diese alle fertig
und hole mir nur noch die Unterschrift beim
Arbeitgeber bzw. im Personalbüro. Hierin sehe ich auch
ein Punkt, wie man gegenüber dem AG auch gut belegen
kann, dass es auch für ihn gut ist hier eine SchwbV zu
haben.

Weiter soll man als SchwbV ja auch die Zeiten für die
Teilnahme an BR-Sitzungen und den Sitzungen der
Ausschüsse des BR einplanen.

Du siehst, es gibt hier viele Zeiten die zu
berücksichtigen sind. Es kann sich so durchaus
ergeben, dass man seine gesamte oder mindestens die
überwiegende Arbeitszeit für diese Aufgabe benötigt.
Es ist letztlich auch gegenüber dem AG ein
Rechenexempel.

Bernhard


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion