Teilzeitarbeit

Peter @, Monday, 23.02.2004, 17:10 (vor 7366 Tagen)

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

Es gibt das Gesetz, daß schwerbhinderte
Arbeitnehmer/innen ein Recht auf Teilzeitarbeit haben,
wenn es die Art und Schwere ihrer Behinderung nötig
macht. Aber wer entscheidet dies>> Muß die betreffende
Person ein Gutachten vom Arzt vorweisen> Bin für jeden
Tip dankbar.

Gruß
Peter


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