Teilzeitarbeit
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
Es gibt das Gesetz, daß schwerbhinderte
Arbeitnehmer/innen ein Recht auf Teilzeitarbeit haben,
wenn es die Art und Schwere ihrer Behinderung nötig
macht. Aber wer entscheidet dies>> Muß die betreffende
Person ein Gutachten vom Arzt vorweisen> Bin für jeden
Tip dankbar.
Gruß
Peter