Nicht-Zustimmungspflicht Integrationsamt vs. Präventionsverfahren (Kündigung)

pikdame, Wednesday, 15.05.2024, 19:32 (vor 213 Tagen)

Hallo,

ich finde folgenden Beitrag so interessant, dass ich den hier teilen und eure Meinungen lesen möchte. Hoffe, das ist ok.

"Hallo,

ein schwerbehinderter AN erhält eine fristlose Kündigung nach über zwei Monaten in der Probezeit.

Das Inklusionsamt wird um Zustimmung gebeten.

Das Inklusionsamt erlässt einen Bescheid, aus dem hervorgeht, dass es keiner Zustimmung bedarf, weil die sechs Monate Wartezeit noch nicht abgeschlossen sind und daher der schwerbehinderte AN bzgl. des Sachverhalts nicht angehört wird.

Der AG hat vorher das Inklusionsamt nicht bzgl. eines Präventionsverfahrens beauftragt, da seitens des AGs ein solches nicht notwendig ist, obwohl der Grund für die fristlose Kündigung durchaus mit der Schwerbehinderung zusammenhängen könnte.

Hätte nun der AG ein solches Präventionsverfahren beantragen müssen?

Oder hätte i. R. d. Zustimmung das Inklusionsamt den AG auf die Möglichkeit des Präventionsverfahrens hinweisen müssen und somit keine Zustimmung erteilen dürfen?

Danke.

Grüße"

Quelle: https://www.juraforum.de/forum/t/muss-inklusionsamt-auf-praeventionsverfahren-hinweisen.746844/


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