Präventionsverfahren beantragen? (Kündigung)
Hallo,
muss ein AG nach der EUGH-Rechtsprechung auch bei Gründen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, das Integrationsamt bzgl. eines Präventionsverfahrens einschalten?
LG
meiner Meinung nach ja, aber das bedeutet nicht, dass das Amt ein Präventionsverfahren startet.Ob im Kündigungsschutzgesetz dann der Arbeitsrichter sagen kann: "Das Präventionsverfahren hätte eventuell die Kündigung verhindert" weiss ich nicht, kann ich mir aber gut vorstellen,
Im Saarland wurde dazu mal entschieden:
https://www.rehadat-recht.de/rechtsprechung/arbeit-beschaeftigung/betrieblicher-arbeits-und-gesundheitsschutz-praevention/praeventionsverfahren/index.html?reloaded&sort=datum_rec+desc...
Muss das Amt nach dem Einschalten nicht das Verfahren starten oder mind. nach Einschalten dann den AN anhören
Was mich irgendwie stört, dass immer auf die Behinderunge im Schwerbehindertenbescheid verwiesen wird. Das liest sich immer so, als wenn keine anderen, später dazugekommenen Behinderungen, berücksichtigt werden können und dürfen.
Ich denke, dass es jeder von Euch und/oder anderen kennt. Man hat 50 GdB, es kommt was hinzu, was nicht zwingend bedeutet, dass man nach einem Antrag auf Neufeststellung/Erhöhungsantrag einen höheren GdB hat, aber auf einmal hat man "nur" noch 40.
Ich finde aktuell nichts, aus dem hervorgeht, dass neben dem Bescheid mit den anerkannten Behinderungen auch ein Attest eines Arztes über eine weitere Behinderung ausreicht.