Präventionsverfahren beantragen? (Kündigung)

Cebulon, Thursday, 16.05.2024, 17:50 (vor 212 Tagen) @ pikdame

Ich finde aktuell nichts, aus dem hervorgeht, dass neben dem Bescheid mit den anerkannten Behinderungen auch ein Attest eines Arztes über eine weitere Behinderung ausreicht.

Bei Kündigung zählen grds. allein Behinderungsarten, die auch im (amtlichen) Feststellungsbescheid stehen. Ein bloßes ärztliches Attest über weitere Behinderung wird m. W. jedoch nicht berücksichtigt bei Kündigung laut Rechtsprechung.


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