Präventionsverfahren beantragen? (Kündigung)

magheinz ⌂, Thursday, 16.05.2024, 17:54 (vor 126 Tagen) @ pikdame

Tatsächlich hat das Gericht im Saarland alle diese Fragen in dem Urteil beantwortet.

Das Amt hat einen Ermessenspielraum, es zählt was im Bescheid steht und am Ende entscheidet ein Arbeitsrichter, solange fristgerecht (2 Wochen) Kündigungsschutzklage erhoben wurde.

Also ist der wichtigste Rat an den betroffenen Kollegen: "geh zum Anwalt!"


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