Klagefrist (Kündigung)
Hallo Magheinz,
die Aussage zu 2 Wochen ist abweichend zum § 4 KSCHG.
Die Quelle von 2 Wochen würde mich interessieren.
Gruß Bifavi
Hallo Magheinz,
die Aussage zu 2 Wochen ist abweichend zum § 4 KSCHG.
Die Quelle von 2 Wochen würde mich interessieren.
Gruß Bifavi
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