Präventionsverfahren beantragen? (Kündigung)
Ich finde aktuell nichts, aus dem hervorgeht, dass neben dem Bescheid mit den anerkannten Behinderungen auch ein Attest eines Arztes über eine weitere Behinderung ausreicht.
Bei Kündigung zählen grds. allein Behinderungsarten, die auch im (amtlichen) Feststellungsbescheid stehen. Ein bloßes ärztliches Attest über weitere Behinderung wird m. W. jedoch nicht berücksichtigt bei Kündigung laut Rechtsprechung.
"Entscheidender Beurteilungsmaßstab bei der Gewichtung und Abwägung der Interessen ist, in welchem Umfang der vom Arbeitgeber benannte und insoweit maßgebende Kündigungsgrund mit der regelmäßig dem Feststellungsbescheid zu entnehmenden Behinderung des Betroffenen Arbeitnehmers in Zusammenhang steht."
aus Absatz 3 im Urteil