Niederlegung der Vertretung für einzelnen sb Beschäftigten (Lektüre / Gesetze)
Hallo Petra,
ich würde es nicht als Mandat bezeichnen, sondern um eine Vertretung eines AN.
Als BR / PR und SBV erlebt man häufig, dass sich Mitarbeiter der Reihe nach an die Amtsträger wendet, jedesmal die gleiche Frage stellt und wenn diese nicht in ihrem Sinne beantwortet wird, wir der nächste Amtsträger angerufen.
BR / PR und SBV können nur nach den Gesetz vertreten, beraten und handeln.
Um aus der Nummer heraus zu kommen, verweise doch an die betriebliche Sozialarbeit oder den IFD.
Manchmal ist es auch gut, wenn Externe implementiert werden und hört sich jetzt richtig blöd an "schwierige Fälle" auch betreuen und denen auch als Externe mal aufzeigen, die Forderungen sind lt. diverser Gesetze nicht durchsetzbar und oder überzogen.
Auch was gut ist, die kann man auch bei BEM´s integrieren. Da die auch jeweils eine spezielle Ausbildung haben, werden diese Stellen auch aufeinander verweisen und auch Wege aufzeigen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn nicht schon durch dich geschehen.
Je nach Leiden, sollte auch, wenn es sich um einen Arbeits- Wegeunfall oder eine Berufskrankheit es sich handelt unbedingt die BG / UK integriert werden!!! Die sich im Versicherungsfall zuständig.
Wenn Du weitere Fragen hast, konkretisiere sehr gerne. Wir wissen den Hintergrund nicht.
Viele Grüße,
Kasandra