Niederlegung der Vertretung für einzelnen sb Beschäftigten (Lektüre / Gesetze)

Thomas-SBV, Thursday, 22.08.2024, 13:53 (vor 450 Tagen) @ Petra62

Hallo Petra,

eine wasserfeste Aussage, von einem Juristen oder ohne einen Juristen, kann es in einem Forum nicht geben.

Noch ein paar kleine Hinweise:

Auch du als SBV kannst dich beim Inklusionsamt beraten lassen.
Egal, was dein Klient gemacht hat, du bist für ihn zuständig. Ausnahme: Arbeitsrechtliche Vergehungen, wo dann der AG am Zuge wäre.
Hast du eine Stellvertretung, die sich um den Jenigen kümmern kann?

Und zum Schluss noch eine Frage:
Will derjenige sich überhaupt noch von dir vertreten lassen.
Wenn nicht muss er alleine klar kommen.

An deinen Zeilen ist zu Merken, dass es eine schwierige Situation ist.
Ich würde mich da mit meiner Stellvertretung besprechen und auch die Meinung vom BR einholen.

Tschüss Thomas


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