Re: Teilzeitarbeit

Raphael, Thursday, 04.03.2004, 13:11 (vor 7329 Tagen) @ Peter

> PS: Noch ein Hinweis: Wenn Schwerbehinderte
> behindertenbedingt erkranken und dieses zur
> Arbeitsunfähigkeit führt (Krankmeldung), so sollten
> sie dieses stets auf der Krankmeldung vermerken
> lassen, 'behindertenbedingte Erkrankung'. Dieses
> könnte ggf. einmal von Interesse werden, wenn der AG
> wegen zu vieler Krankenfehltage eine
personenbedingte
> Kündigung aussprechen möchte.
>
> Bernhard
>

Hallo Bernhard,

hast du dazu eine Quelle oder ist dies nur ein Tip aus
deiner Erfahrung heraus> Möchte dies gerne public
machen, es wäre jedoch schön, wenn dort dann eine
Quellenangabe hinter steht. (ich kann ja schlecht
schreiben, daß stand im Forum auf www.schwbv.de ;-) )

Gruß Raphael


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