Re: Teilzeitarbeit
> PS: Noch ein Hinweis: Wenn Schwerbehinderte
> behindertenbedingt erkranken und dieses zur
> Arbeitsunfähigkeit führt (Krankmeldung), so sollten
> sie dieses stets auf der Krankmeldung vermerken
> lassen, 'behindertenbedingte Erkrankung'. Dieses
> könnte ggf. einmal von Interesse werden, wenn der AG
> wegen zu vieler Krankenfehltage eine
personenbedingte
> Kündigung aussprechen möchte.
>
> Bernhard
>
Hallo Bernhard,
hast du dazu eine Quelle oder ist dies nur ein Tip aus
deiner Erfahrung heraus> Möchte dies gerne public
machen, es wäre jedoch schön, wenn dort dann eine
Quellenangabe hinter steht. (ich kann ja schlecht
schreiben, daß stand im Forum auf www.schwbv.de )
Gruß Raphael