Online-Teilnahme der SBV an PR-Sitzung (Umgang mit BR / PR)

Cebulon, Monday, 02.12.2024, 17:05 (vor 650 Tagen) @ CHM

Im LPVG steht "Die SBV kann an allen Sitzungen des PR teilnehmen", und kann heißt nicht muss.

Das ist nicht der Punkt: Zur Teilnahme mittels Video- oder Telefonkonferenztechnik vergleiche § 34 Abs. 1a LPVG BW („sonstige teilnahmeberechtigte Personen“) und Innenministerium BW vom 31.03.2020.

Ich würde mich evt an Landesbehindertenbeauftragte bzw. das Ministerium für Inneres und Digitalisierung wenden, da zweifellos legitimes Interesse, Stichwort „angemessene Vorkehrungen“ wg. Zugänglichkeit.

Gruß,
Cebulon


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