Re: Teilzeitarbeit

hackenberger, Thursday, 04.03.2004, 15:59 (vor 7330 Tagen) @ Peter

Hallo Raphael,

das ist zum einen Erfahrung. Weiter gab es früher z.B.
bei der DBP eine entsprechende betriebliche Regelung
welches dieses auch bestärkte.

Aber es lässt sich auch aus dem SGB IX und aus dem
Diskriminierungsschutz aus dem GG gewissermaßen
herleiten. Denn kein Schwerbehinderter darf wegen
seiner Behinderung benachteiligt/diskriminiert werden.

Folge: Ich muss behindertenbedingte Krankenfehltage
anders bewerten als sonstige Krankenfehltage. Bisher
bin ich in meinem Unternehmen auch stets damit
durchgekommen.

Selbstverständlich, können auch behindertenbedingte
Krankenfehltage, sofern sie sehr auffällig (Zahl der
Tage) sind dazu führen, dass besonders bei einer
negativen Gesundheitsprognose zu einer
personenbedingten negativen arbeitsvertragrechtlichen
Maßnahme führen. Jedoch hier stets unter Beachtung der
§§ 81 und 84 SGB IX.

Jedoch muss hier zum einen die Anzahl der
Krankenfehltage sehr erheblich sein und weiter eine
negative Gesundheitsprognose bestehen.

Also, behindertenbedingte Krankenfehltage müssen
anders betrachtet und gewertet werden als sonstige
Krankenfehltage.

Bernhard


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