Gleichstellung

hackenberger, Thursday, 04.03.2004, 16:04 (vor 7352 Tagen)

Behinderte mit einem GdB < 50 aber mindestens 30
können ja auf Antrag gem. SGB IX gleichgestellt
werden. Ein Punkt der hier zu einem positiven
Ausganges des Antrages auf Gleichstellung, und somit
zum Schutze bzw. zur Anspruch der Regelungen des SGB
IX, führen "KANN" sind z.B. behindertenbedingte
auffällige Krankenfehltage. Die Grenze liegt bei ca.
50 Krankenfehltage im Jahr.

Bernhard


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