Re: Rüstzeit im Callcenter
Hallo Uwe,
noch ein Nachsatz: Die zu leistende
Arbeitsverpflichtung eines Arbeitnehmers ergibt sich
auch aus den Arbeitsvertrag. Sofern der AG vom AN
andere als im Arbeitsvertrag beschriebene Leistungen
erbracht haben möchte, muss er den BR beteiligen und
ggf. den Arb-Vertrag ändern bzw. hier eine Anlage
hinzufügen, natürlich im beiseitigen Einverständnis.
Bernhard
Bernhard