Re: Rüstzeit im Callcenter

hackenberger, Saturday, 06.03.2004, 16:32 (vor 7355 Tagen) @ Uwe

Hallo Uwe,

noch ein Nachsatz: Die zu leistende
Arbeitsverpflichtung eines Arbeitnehmers ergibt sich
auch aus den Arbeitsvertrag. Sofern der AG vom AN
andere als im Arbeitsvertrag beschriebene Leistungen
erbracht haben möchte, muss er den BR beteiligen und
ggf. den Arb-Vertrag ändern bzw. hier eine Anlage
hinzufügen, natürlich im beiseitigen Einverständnis.

Bernhard


Bernhard


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