Re: Schwerbehindertenmeldung

hackenberger, Sunday, 07.03.2004, 14:53 (vor 7348 Tagen) @ Wilckens

Hallo Andre,

also mitteilen muss man dem AG die Schwerbehinderung
in folgenden Fällen:

1. Beim Vorstellungsgespräch sofern man entsprechend
gefragt wird. - Hier ist möglicher Weise in Zukunft
eine Änderung zu erwarten. Siehe hierzu auch unter der
Rubrik -Urteile- Frage nach der Schwerbehinderung beim
Einstellungsgespräch zulässig>

2. Stets dann, wenn die Schwerbehinderung in der
Berufsausübung eine Gefahr für einen selbst oder
andere darstellt. Z.B. Gleichgewichtstörungen bei
einem im Hochbau beschäftigten.

3. Kann es dann sinnvoll sein, wenn man als
Betroffener die Rechte im Berufsleben aus dem SGB IX
(z.B. §§ 81, 84, 85 usw.) in Anspruch nehmen möchte.

4. Wenn es um den besonderen Kündigungsschutz geht, so
reicht es eigentlich aus, wenn man bis max. 4 Wochen
nach Zugang einer Kündigung (besser aber max. 3 Wochen
nach Zugang -Zeitraum in dem man Kündigungsschutzklage
erheben kann) dem AG mitteilt, dass man unter die
Regelungen/Schutz des SGB IX fällt (bes.
Kündigungsschutz). Hier ist aber in diesem Jahr noch
mit einer Änderung zu rechnen. Es ist geplant, dass
der besondere Kündigungsschutz erst nach Zugang eines
rechtskräftigen Bescheides gewährt werden soll. Siehe
auf der Startseite unter: "Änderungen im SGB IX".

So nun noch zu dem Teil Deiner Frage "Befristetes
Arbeitsverhältnis".

Mit dem Auslauf/ Ende eines befristeten
Beschäftigungsverhältnis endet dieses automatisch.
Hier greift dann auch kein besonderer Kündigungsschutz.

Bernhard


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