Re: Schwerbehindertenmeldung

hackenberger, Sunday, 07.03.2004, 15:00 (vor 7348 Tagen) @ Wilckens

Hallo Andre,

noch ein Nachsatz: Dem AG muss man nicht den Grund der
zur Anerkennung einer Schwerbehinderung führte
mitteilen, es sein denn Gefahr für sich oder andere....
Also man kann, für eine Kopie, auf dem
Anerkennungsbescheid die Gründe welche hier zur
Behinderung führten abdecken sofer der AG eine Kopie
dieses bescheides haben möchte. Oftmals genügt dem AG
aber eine Kopie des Schwerbehindertenausweises. Es
kann aber sein, dass der AG eine Kopie des Bescheides
auch haben möchte, denn sofern er Mittel aus der
Ausgleichsabgabe in Anspruch nehmen möchte oder für
Anträge auf Mehrfachanrechnung, muss er eine Kopie des
Feststellungsbescheides beifügen. Man kann sich hier
aber auch daruf verständigen, dass man den
entsprechenden Ämtern selbst eine Kopie des Bescheides
zukommen läßt, da diese Ämter eine Kopie des
Bescheides benötigen auf dem nicht abgedeckt ist.

Bernhard


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