Re: Schwerbehindertenmeldung

hackenberger, Monday, 08.03.2004, 20:37 (vor 7353 Tagen) @ Wilckens

Hallo Andre,

ja so ist es, sofern deine Behinderung keine Gefahr
für dich und andere im Job darstellt und Du die
Nachteilsausgleiche nicht in Anspruch nehmen möchtest,
ist es so ok.

Auch JA, es ist ggf. gegenüber dem AG ungerecht, da
dieser ja auch ein Ausgleichsabgabe für nicht besetzte
Pflichtplätze einsparen könnte und weiter könnte er
sofern er Mittel der Ausgleichsabgabe in Anspruch
nimmt, hier besser dastehen, da auch hier oftmals die
Quote einwirkt.

PS: Zur Zeit reicht es für die Erhaltung des
Zusatzurlaubes sogar aus, wenn Du dem AG am letzten
Tage des Jahres die Schwerbehinderung mitteilst. Wäre
ggf. im Zusammenhang mit dem Ende der Probezeit von
Interesse. Aber auch bei Zusatz-EU ist eine Änderung
geplant.

Bernhard


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