Abordnungs/Versetzungsschutz für SchwbVertrauenm.

Franz Nestler @, Tuesday, 09.03.2004, 16:18 (vor 7325 Tagen)

Ich bin als Vertrauensmann der Polizeidirektion gegen
meinen Willen zu einer anderen Dienststelle im
Direktionsbereich abgeordnet worden (nicht wg. meiner
Tätigkeit als Vertrauensmann). Lt. vorgesetzter DST
greift der besondere Abordnungschutz 47BayPVG nicht.
Eine Abordnung im Direktionsbereich stelle demnach
keine Abordnung dar. Man ordnet mich ab, mit dem Ziel
der Versetzung. So schnell kann wohl ein
Abordnungsschutz ausgehebelt werden. Wem ist auch
schon soetwas passiert. Wer kann helfen.


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