Re: Diabetiker - 50 GdB ? (Fragen zu einer Behinderung)

anonym, Tuesday, 09.03.2004, 18:56 (vor 7345 Tagen) @ Reiner Ehm

mein eigener einspruch gegen den 40%-bescheid mit
hinweis auf das düsseldorfer urteil wurde abgeleht. es
ist kein grundsatzurteil und deshalb nicht bindend.

man muss dann schon selbst den klageweg beschreiben.
ich vermute, dass die beklagte bei dem düsseldorfer
urteil darum auch nicht in revision ging, um ein
grundsatzurteil zu erzwingen.

die anhaltspunkte für die gutachter wären damit auch
erledigt und der anteil an menschen mit einem gdb von
mind. 50% würde sprunghaft ansteigen.

also viel glück beim einspruchsverfahren


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