Re: Antrag auf Verschlimmerung

hackenberger, Monday, 15.03.2004, 21:33 (vor 7318 Tagen) @ Eva

Hallo Eva,

ich vermute einmal, dass der Mitarbeiter der
Versorgungsamtes ihre Mutter nicht einschüchtern
wollte.

Es kann sehr gut sein, dass bei einer Neubewertung des
GdB ihrer Mutter weniger herauskommt. Denn Grundlage
für den GdB war ja wohl eine Krebserkrankung. Bei
diesen Befunden gibt es zum einen immer
eine "Heilungsbewährung". Dass bedeutet, dass für
einen gewissen Zeitraum auch wegen der mögliche
seelischen Probleme ein höherer GdB zuerkannt wird.
Dieser wird in der Regel nach Ablauf der
Heilungsbewährung nach unter korrigiert. Offenbar
(glücklicher Weise) ist ja wohl auch der Krebs geheilt
und dass würde dann entsprechend gewertet.

Es ist daher stets vor Anträgen auf Neufeststellung
sinnvoll zu prüfen ob man nicht Gefahr läuft, dass
hier eine negative Feststellung heraus kommen kann.

Prüfe am besten einmal an Hand der Anhaltspunkte und
auf Grundlage des alten Feststellungsbescheides
welcher GdB hier gegeben sein kann.

Einen Link zu den Anhaltspunkten findest Du auf der
Startseite von Hans-Peter.

Auch der behandelnde Arzt Deiner Mutter kann hier
Rat/Einschätzung geben.

Weiter sollte man sich auch fragen, benötigt man
unbedingt einen höheren GdB>
Was bringt z.B. ein neuer Gesamt-GdB von 80>

Der Mitarbeiter der Versorgungsamtes hat vermutlich
genau das o.a. gemeint, hat auf die hier auch
entsprechend zu beachtenden §§ zu Recht hingewiesen
weil sie eben diese beachten müssen und ist nur falsch
verstanden worden.


PS:

Was ist das mit den abgelaufenen Ausweis> Ist der
Ausweis nur abgelaufen, einfach verlängern lassen.

Weiter auch noch darauf achten: Man ist verpflichtet
dem Versorgungsamt alle positiven Veränderungen mit zu
teilen. Den bescheiden ist auch hierzu stets eine
entsprechende Belehrung beigefügt.

Bernhard


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