Re: § 81 I SGB IX, Absage mit Gründen

hackenberger, Monday, 15.03.2004, 21:39 (vor 7345 Tagen) @ Kerstin

Hallo Kerstin,

wenn Du die Antworten von Hans-Peter mit ja
beantworten kannst, gigt es einen berechtigeten Grund
für den Bewerber auf eine Ablehnung wegend er
Behinderung hinzuweisen. Dann ist der AG in der
Pflicht, da er nun nämlich das Gegenteil belegen muss.
Er muss also den Beweis antreten, dass die Ablehnung
nicht auf Grund der Behinderung erfolgte.

Also, der AG muss Dir und dem BR die Gründe für die
Ablehnung benennen. Ergeben sich daraus entsprechende
Verdachtsmomente, hat der Bewerber ganz gute Chancen.

Bernhard


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion