Geschäftsausstattung - bitte um Rat - länglich

Ronja @, Monday, 22.03.2004, 16:06 (vor 7332 Tagen)

Hallo,

als Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson) bin
ich gerade dabei, die Geschäftsausstattung für die
Schwbv zu organisieren. Dabei beziehe ich mich auf
SGB IX §96. Der Betriebsrat hat ein grosses Büro mit
Telefon (das meist auf das Handy des BR-Vorsitzenden
umgeleitet ist) und PC mit Internetzugang und Drucker.
In diesem Büro hat die Schwbv einen abschliessbaren
Schrank mit ein wenig Lektüre drin und verfügt über
keinerlei weitere Ausstattung.
Nach erstem Ansprechen des Themas in der BR-Sitzung
äusserte sich der BR wie folgt:
- Ich solle doch möglichst die Geschäftsleitung dazu
bewegen, ein Email-Postfach anzulegen und die nötige
Software dafür auf dem Terminal an meinem Arbeitsplatz
freizuschalten (wäre für mich so noch okay, oder
übersehe ich da was wichtiges>)
- Irgendwelche Arbeiten am PC könne ich nachmittags ja
mal machen, da dann der stellvertretende BR-Vorsitzende
ohnehin im Büro ist.(Nett, wirklich ;)) Eigener User
anlegen> Das ist aber ein Aufwand...
- Im BR-Büro dürfe ich mich nur mit einem BR-Mitglied
zusammen aufhalten wegen der personalbezogenen
Unterlagen dort, da ich kein reguläres BR-Mitglied bin
(nur Nachrücker)- hallo, wie geht denn das mit SGB IX
§96,7,9 überein>>>

Das ist der aktuelle Stand, ein Gespräch mit der
Geschäftsleitung, die sich ja wahrscheinlich auf
denselben Paragraphen beruft, steht noch aus. Derzeit
plane ich die weitere Vorgehensweise. So wie es im
Moment ist,kann ich wirklich _gar nichts_ machen,
nichtmal ein Gespräch anbieten oder ein vertrauliches
Telefonat führen.

Wenn mir jemand dazu etwas raten kann: ich freue mich
wirklich über jeden sachdienlichen Hinweis.

Lieben Gruss und danke fürs Lesen, Ronja


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