Re: Geschäftsausstattung - bitte um Rat - länglich

hackenberger, Monday, 22.03.2004, 20:13 (vor 7332 Tagen) @ Ronja

Hallo Ronja,

klar man kann versuchen den AG dazu zu bewegen der
SchwbV ein eigens Büro und die hier notwendige
Ausstattung zu geben. Der AG hätte auch die
notwendigen Kosten zu tragen, steht so im SGB IX.
Siehe auch die §§ 93-96 SGB IX.

Der AG kann aber auch darauf verweise, dass die
Ausstattungen des BR mit zu nutzen sind (§ 96 Abs. 9 SGB IX).
Ist auch im SGB IX/BetrVG.

Der BR-Vorsitzende darf dieses dann nicht verweigern.

Weiter bist Du zwar kein ordentliches BR-Mitglied,
doch hast Du das Recht an allen Sitzungen des BR
einschließlich aller Ausschüsse des BR beratend
teilzunehmen. Hierfür hast Du auch das Recht alle
Unterlagen diesbezüglich einzusehen. Auch für Dich
gilt daher die Pflicht zur Verschwiegenheit (gem § 79
BetrVG) und entsprechende §§ 95 ff. SGB IX.

Es gibt also keinen Grund wieso der BR-Vorsitzende
dich nur unter Aufsicht ins BR-Büro lassen will. Er
soll dieses Recht doch bitte einmal rechtlich mit
Nennung der Rechtsgrundlage benennen.

Vielmehr könnte sein Verhalten den Sachverhalt der
Behinderung der Arbeit der SchwbV erfüllen. Wäre dann
ggf. rechtlich zu ahnden.

Im Gegenteil, da die SchwbV ggf. sehr persönliche und
daher auch sehr vertrauliche Unterlagen händeln muss
und auch entsprechende Gespräche führen muss, kann es
gegeben sein, dass eben kein weitere Mitarbeiter im
Büro anwesend ist. Denn gerade die SchwbV hat sehr oft
ganz intime Gespräche/Beratungen zu führen.

Einen eigenen E-Mailaccount empfehle ich eben auch aus
dem o.a. Grund. Es ist aus dem gleichen Grund auch
ggf. nicht gut, die Arbeiten der SchwbV am "normalen
Büro PC" und im "normalen Büro" zu erledigen. Da
dieser PC und Büro z.B. auch dem Vertreter in der
regulären Arbeit zur Verfügung stehen muss.

Ich würde daher vorschlagen, der BR-Vorsitzende soll
sich gemeinsam mit Dir beim AG dafür einsetzen, dass
Du als SchwbV ein eigenes entsprechende ausgestattetes
Büro und einen besonderen eigenen Emailaccount
erhältst.

Denn der BR-Vorsitzende ist laut BetrVG auch dazu
verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle Gesetze
im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeit
eingehalten werden. Hierzu zählt auch das SGB IX.

Wichtig ist auch, dem BR-Vorsitzenden klar zu machen,
dass ihr Beide Mitglieder von Mitarbeitervertretungen
seid, welche gemeinsam sich für die Belange der
Mitarbeiter einsetzen.

Schaue auch einmal in die etwas älteren Beiträge hier
im Forum, dass Thema war schon einmal dran.

Bernhard.


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