Re: Falschausstellung Ersatz-SB-Ausweis

Erika Ullmann-Biller @, Friday, 16.04.2004, 23:53 (vor 7312 Tagen) @ Klaus B.

Es gibt Behörden z. b. Niedersachsen die für 15 Jahre
und mehr den Ausweis ausstellen, das hat nichts mit
Vergessen der Befristung zu tun.
Meines Erachtens ist das auch dann rechtsverbindlich,
da hier festgelegt wird, dass eine Überprüfung
aufgrund der Erkrankung nicht notwendig ist. Eine
Schwerbehinderteneigenschaft abzuerkennen oder zu
verkürzen, ist meines Wissens nur möglich, wenn die
Heilungsbewährung im Spiel ist.
Ich würde auf alle Fälle Widerspruch einlegen, den es
ist ein Eingriff in bereits feststehende amtlich
dokumentierte Festellungen, die durch einen Bescheid
dokumentiert wurden.

Gruß
Erika


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