Re: Falschausstellung Ersatz-SB-Ausweis

Klaus B. @, Saturday, 17.04.2004, 11:25 (vor 7313 Tagen) @ Klaus B.

Hallo Erika und Bernhard,

vielen Dank für die schnellen Antworten.
Wie schon beschrieben, wurde der ursprüngliche
Bescheid und der Ausweis auf 15 Jahre befristet
(Stempel im Ausweis: 01.2011).

Meines Erachtens sind die Ersatzausstellung des
Ausweises und die Überprüfung zur klärung ob
Besserung eingetreten ist, zwei von einander
unabhängige Vorgänge.
Das LASD hat diese Vorgänge miteinander vermischt um
so vielleicht eine schnellere Bearbeitung meinerseits
(die Rücksendung des Fragebogens) zu erzwingen.

Genau hierin sehe ich den Verstoß:
1. Der ERsatz-SB-Ausweis wurde ohne vorherigen
Bescheid/Überprüfung vordatiert.

2. In dem Schreiben, worin gebeten wird, das
Schreiben ausgefüllt zurückzusenden ist kein Frist
angegeben bis wann dies geschehen soll.

Widerspruch kann ich nicht einlegen, da es kein
Bescheid war den ich bekommen habe, sondern nur ein
falsch ausgestellter Ausweis und die Bitte einen
Fragebogen ausgefüllt wieder zurück zu senden.

Noch zur Information: Als Schwerbehinderung
wurde "Anfallsleiden" festgestellt.
Vor 2 1/2 Jahren wurden die Medikamente kurzzeitig
eingestellt und ich bekam wieder einen Anfall.

Soll ich den Ausweis einfach noch einmal, m. d. B. um
Korrektur zurück senden>
Soll ich Beschwerde einlegen> Wenn ja, wo>


Gruß
Klaus


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion