Re: Falschausstellung Ersatz-SB-Ausweis

hackenberger, Saturday, 17.04.2004, 17:03 (vor 7311 Tagen) @ Klaus B.

Hallo Klaus,

es ist wohl so wie ich es dachte und auch in meiner
ersten Antwort andeutete. Bei dieser Art von
Antragsgründen, wird in der Regel mit einer
Heilungsbewährung und somit mit einer Befristung
gearbeitet. Es wird am Anfang ein höherer GdB
zuerkannt. In der Folge wird dieser GdB nach einer
Überprüfung ggf. neu bewertet, da man bei einer
positiv verlaufenden medikamentösen Einstellung von
einem stabileren und damit verbessertem Zustand
(Antragsgrund) ausgeht.

Bei Dir hat man nun, so unterstelle ich auf Grund der
Fakten, beim ausstellen des Ausweises einen Fehler
gemacht (Befristung) vergessen. Dieses ist dem SB nun
beim sichten deiner Akte für die Ausstellung des
Ersatzausweises aufgefallen. Daher nun der befristete
Ausweis und die Tatsache, dass man deinen
gesundheitlichen Sachverhalt neu bewerten möchte.

Eine Frage noch: Hast Du einmal Einblick in Deine Akte
beim Versorgungsamt genommen. Aus dem Inhalt Deiner
Akte könnte man hier bestimmt entsprechende weitere
Kenntnisse gewinnen.

Ich lasse grundsätzlich bei jedem Neuantrag
Widerspruch einlegen (formlos: ..hiermit lege ich
gegen den Bescheid vom .... Widerspruch ein. Die
Begründung erfolgt nach Akteneinsicht. Akteneinsicht
wird hiermit beantragt.) und Akteneinsicht beantragen
um diese Wissen über den Inhalt der Akte zu bekommen.
Sollte es dann auf Grund der Akten keine Gründe für
einen Wiederspruch geben, so wird dieser zurückgezogen.

Man bekommt in der Regel nur bei einem laufenden
(offenen) Verfahren diese Akteneinsicht. Da man von
Dir ja gerne Unterlagen haben möchte, unterstelle ich
hier ein laufendes Verfahren. Du könntest daher ggf.
Akteneinsicht bekommen.

Ich sehe daher im Moment bei Dir keine großen Chancen
gegen die Befristung der Ausweisgültigkeit wirksam was
zu unternehmen. Versuche Akteneinsicht zu erhalten.
Lasse die den gesamten Inhalt der Akte kopieren und
überprüfe einmal was dort wie bewertet wurde. Sofern
ein neuer Bescheid ergeht, gehe so wie o. beschrieben
vor, es kann nichts schaden und Du kennst den Inhalt
deiner Akte.

Bernhard


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