Re: Geschäftsausstattung - bitte um Rat - länglich

bloem karl-heinz @, Wednesday, 28.04.2004, 14:36 (vor 7302 Tagen) @ Ronja

Liebe Ronja, als Vertrauensfrau der schwerbehinderten
Menschen steht dir die gleiche Ausstattung zu wie auch
dem BR-Vorsitzenden, wenn es dann das einzige Büro in
der Firma ist.
Weiterhin muß die Möglichkeit des Gespräches mit den
betroffenen Menschen gegeben sein. Dies ist aber nur
dann möglich wenn dir eigene Räume zur Verfügung
gestellt werden. Die Benutzung der Räume des BR ist
eine Möglichkeit aber nur dann wenn hier gewährleistet
wird, das keine Störung durch andere erfolgen kann.
K-H. Bloem SB-VM Volkswagenwerk Emden


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