Re: untätige SBV

hackenberger, Tuesday, 04.05.2004, 20:31 (vor 7295 Tagen) @ Dieter Recht

Man kann sich in solchen Fällen an das zuständige
Integrationsamt wenden. Die prüfen dann die
Angelegenheit und können notfalls auch der SchwbV das
Mandat entziehen, also vom Amt entbinden. Die SchwbV
hat aber gegen diese Entscheidung
Rechtsmittelmöglichkeit.

Ich kenn bisher in meiner Zeit als SchwbV erst 1 Fall
in dem dieses geschehen ist.

Man sollte auf alle Fälle im Vorfeld ernste/intensive
Gespräche mit der SchwbV führen und seine Argumente
vorbringen. Sofern es eine GSchwbV gibt, sollte man
diese im Vorfeld um Vermittlung/Unterstützung bitten,
auch kann ggf. der BR hier weiterhelfen.

Bernhard


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