Re: untätige SBV

Manfred Braun, Thursday, 06.05.2004, 13:26 (vor 7289 Tagen) @ Dieter Recht

Hallo Herr Kollege,
zu deiner Frage darf ich auf § 94 Abs. 7 Satz 4 SGB
IX. Darin heißt es: "Auf Antrag eines Viertels der
wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen kann der
Widerspruchsausschuss bein Integrationsamt (§119) das
Erlöschen des Amtes einer Vertrauensperson wegen
grober Verletzung ihrer Pflichten beschließen". Dieses
nachzuweisen wird m.E. sehr schwer sein und ich kenne
keinen Fall, wo ein solches Verfahren angewendet wurde.
Versuche mal, was Kollege Hackenberger vorgeschlagen
hat, in die Tat umzusetzen. Zielorientierte
persönliche Gespräche aus sachlicher Ebene können
dabei viel bewirken. Vielleicht ist auch die
betreffende Vertrauensperson überlastet oder vermag
aus verschiedenen Umständen die ihm aus seinem
Ehrenamt heraus obliegende Verpflichtung
zielorientiert umzusetzen. Vielleicht braucht er Ihre
Hilfestellung. Hier sind Sie nun gefragt.
Mit kollegialem Gruß
Manfred Braun


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