Re: Praktische Frage (Vollmacht)

hackenberger, Tuesday, 18.05.2004, 12:03 (vor 7255 Tagen) @ Tanja

Noch eine Anmerkung:

Ich habe für eine blinden Kollegen, im Zusammenhang
mit der Beschaffung behindertengerchter Arbeitsmittel,
allen Schriftwechsel (Antragstellung usw.) auf meinem
Kopfbogen (SchwbV) mit der Bundesversicherungsanstllt
geführt (sie war der zuständige REHA-Träger). In
diesem Falle habe ich mir nur vom Koll. eine Vollmacht
ausstellen lassen müssen, welche mich hierzu
berechtigte in seinem Namen tätig zu werden. Ohne
diese Vollmacht hätte die BfA mir mich nicht einmal
über den Fall gesprochen. Die BfA fördert, im
Gegensatz zum Integrationsamt, ja stets nur den
Betroffenen selbst, nie den Arbeitgeber.

Bernhard


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