Re: Praktische Frage
Ich würde dies schon aufgrund der eigenen Absicherung
nicht tun - auch wenn man beratend im
Antragsverfahren mittlerweile tätig werden kann, ist
die Antragstellung und alles weitere daraus folgende
Privatangelegenheit des Betroffenen und somit meiner
Meinung abzugrenzen vom dienstlichen Bereich - könnte
durchaus vom Arbeitgeber mißbilligt werden. Auf der
sicheren Seite bleiben ist immer besser - und eine
Berufsrechtschutzversicherung ist in unserem Amt auch
nicht verkehrt und wird gerade in der heutigen Zeit
vielleicht gebraucht. Findige Rechtsanwälte finden
immer etwas, wenn sie suchen.
Gruß Erika