Re: Praktische Frage

hackenberger, Wednesday, 19.05.2004, 09:03 (vor 7253 Tagen) @ Tanja

Hallo Erika,

sorry, aber Privatangelegenheit des Betroffenen stimmt
zwar, aber schaue Dir einmal den § 95 SGB IX (siehe
meine Antwort) an. Es gehört zu Deinen Aufgaben als
SchwbV. Da hat dann der AG auch nicht zu missbilligen.

Ich bin auch der Meinung, dass die hier von Dir
angesprochene Berufsrechtschutzversicherung nicht
helfen würde. Denn Du bist gegenüber deinem AG von der
Erbringung von Arbeitsleistung (für die Zeit welche Du
als SchwbV benötigst) freigestellt. Die Aufgabe des
SchwbV ist ein Ehren.Mandat. Ich bin mir aber weiter
auch ziemlich sicher, sofern Du in Deinem Mandat nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Gesetze
verstößt, Dir hieraus keine rechtlichen Nachteile
entstehen.

Bernhard


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