Re: Personalratsmitglied und VPSchwerbeh.
Hallo Andreas,
da liegst du völlig richtig.
Du kannst in beiderlei Funktionen gleichzeitig an der
Sitzung teilnehmen.
Du kannst sogar deine zweierlei Rechte wahrnehmen.
1.) Du bist in diesem Fall stimmerechtigt und
2.) kannst du ggf. als VP dein Recht auf Aussetzung
eines Beschlusses nach SGB §95 (4)wahrnehmen.
Gruß Hans-Peter