Re: Personalratsmitglied und VPSchwerbeh.

hackenberger, Friday, 21.05.2004, 18:01 (vor 7252 Tagen) @ Andreas

Hallo Andreas,

ich kann mal wieder Hans-Peter nur voll zustimmen.
Auch ich habe neben meinem Mandat als Vertrauensperson
der Schwerbehinderten auch noch ein BR-Mandat
(Ersatzmittglied). Ich habe auch schon des öfteren
sowohl als VPSchwb wie auch als BR-Mitglied an Br-
Sitzungen teilgenommen.

Es ist für mich auch ganz klar, dass man in solchen
Situationen 2 unterschiedliche Sichten (als Br für das
gesamte Personal und als VPSchwb nur für die
Behinderten/Schwerbehinderten) hat und auch 2
unterschiedliche Meiungen haben kann. Ich habe daher
auch schon in BR-Sitzungen in solchen Situationen
dieses entsprechend kundgetan.

Es kann daher dann durch aus geschehen, dass man als
BR-Mitglied einen Beschluss mittragen kann, diesen als
VPSchwb aber nicht mittragen kann und dann diesen ggf.
sogar aussetzen läßt.

Daher ist es in solchen Situationen stets nur sehr
wichtig, dass man immer genau darlegt, in welcher
Funktion/in welchem Mandat man nun eine Aussage tätigt.

So in der Art, als BR kann ich ......
aber als VPSchwb kann ich nicht weil ...

Bernhard

PS: indirekt haben BR-Mitglieder ja auch stets 2
Mandate, da diese ja gem. BetrVG bzw. BPerVG ja auch
die rechte der Schwerbehinderten und die §§ des SGB IX
(wie auch sonstige Gesetze) zu beachten,vertreten und
umzusetzen haben.


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