Re: Personalratsmitglied und VPSchwerbeh.

Paul Müller @, Monday, 24.05.2004, 13:15 (vor 7275 Tagen) @ Andreas

Hallo
Du kannst in beiden Funktionen teilnehmen,aber wenn du
als PR teilnimmst hast du auch bei Beschlüßen ein
Mitbestimmungsrecht als SBV nicht.
Dies wäre zu Berücksichtigen


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