Re: Integrationsvereinbarung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 28.05.2004, 10:49 (vor 7272 Tagen) @ Hermann

Hallo Hermann,
zu deinen Fragen folgendes:

§83 (1) verpflichtet die AG mit der SchwbV, mit dem
BR/PR, mit dem Beauftragten des AG eine verbindliche
IV, einschließlich der Regelungen über die
Durchführung abzuschließen.
(nachzulesen in der Kommentierung, Basiskommentar vom
Bund Verlag zum SGB IX)

Laut §98 SGB IX ist der AG verpflichtet einen
Beauftragten zu bestellen.

Sollte dein AG sich sträuben gibt es zwei
Möglichkeiten.
Der BR hat über die Einhaltung der Gesetze (auch SGB
IX) zu wachen.... (§80 BetrVG) oder
Kontakt mit dem Integrationsamt suchen. Auch diese
helfen gerne weiter.

Tipp: Beschaffe dir einen guten Kommentar zum SGB IX.
Dort findest du alles wesentliche für die tägliche
Arbeit.

Gruß Hans-Peter


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