Re: Integrationsvereinbarung

hackenberger, Friday, 28.05.2004, 13:24 (vor 7263 Tagen) @ Hermann

Hallo Hermann,

Peter hat ja schon alles gesagt. Hier nur noch einmal
die seit dem 01.05.2004 im § 83 eingebrachten
Änderungen/Erweiterungen. Mit diesen wurde der
Inhalt/die Punkte der Integrationsvereinbarungen
konkretisiert, was bestimmt bei den Verhandlungen
positiv ist.


SGB IX § 83 (2a) In der Vereinbarung können
insbesondere auch Regelungen getroffen werden

1. zur angemessenen Berücksichtigung schwerbehinderter
Menschen bei der Besetzung freier, frei werdender oder
neuer Stellen,
2. zu einer anzustrebenden Beschäftigungsquote,
einschließlich eines angemessenen Anteils
schwerbehinderter Frauen,
3. zur Teilzeitarbeit,
4. zur Ausbildung behinderter Jugendlicher,
5. zur Durchführung der betrieblichen Prävention
(betriebliches Eingliederungsmanagement) und zur
Gesundheitsförderung,
6. über die Hinzuziehung eines Werks- oder
Betriebsarztes auch für Beratungen über Leistungen zur
Teilhabe sowie über besondere Hilfen im Arbeitsleben.

Bernhard


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