Re: Zusatzurlaub
Hallo Jürgen,
die Zwölftelung des Zusatzurlaubes galt auch bisher
schon wenn ein Schwerbehinderter aus dem Berufsleben
ausscheidet. Hier gibt es und gab es aber eine ganz
einfache Regelung: Einfach vor ausscheiden aus dem
Berufsleben den Urlaub und auch den Zusatzurlaub
nehmen, was weg ist weg und muss nicht erstattet
werden.
Bernhard
PS: Das gilt auch übrigens für den normalen
Jahresurlaub!