Re: Zusatzurlaub

hackenberger, Wednesday, 02.06.2004, 12:53 (vor 7266 Tagen) @ Jürgen Bühlmeyer

Hallo Jürgen,

die Zwölftelung des Zusatzurlaubes galt auch bisher
schon wenn ein Schwerbehinderter aus dem Berufsleben
ausscheidet. Hier gibt es und gab es aber eine ganz
einfache Regelung: Einfach vor ausscheiden aus dem
Berufsleben den Urlaub und auch den Zusatzurlaub
nehmen, was weg ist weg und muss nicht erstattet
werden.

Bernhard

PS: Das gilt auch übrigens für den normalen
Jahresurlaub!


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