5 Tage Urlaub nach Rückstufung/Einspruch

Franz Nestler @, Thursday, 24.06.2004, 09:30 (vor 7239 Tagen)

Grüß Gott
Ein Schwerbehinderter hatte 80 %. Jetzt wurde er vom
Versorgungsamt auf 20 % zurückgestuft. Er legte
Einspruch dagegen ein und das Verfahren läuft
vermutlich über alle Instanzen. Es ist doch richtig,
dass ihm die 5 Tage Zusatzurlaub bis zum Abschluß des
Verfahrens zustehen, da die Rückstufung noch nicht
rechtskräftig ist. Sein Dienststellenleiter möchte ihm
die 5 Tage jedoch nicht geben. Was kann ich dem
Dienststellenleiter vorlegen, damit der
Schwerbehinderte weiterhin seinen Zusatzurlaub bekommt.


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