Re: 5 Tage Urlaub nach Rückstufung/Einspruch
Hallo Kollege Franz,
solange der Bescheid nicht rechtskräftig geworden ist,
ist das Versorgungsamt verpflichtet, den
Schwerbehindertenausweis zu verlängern.
Dieser wird zwar nur für jeweils 1/2 Jahr verlängert,
aber immerhin. Diesen Schwerbehindertenausweis kannst
Du dem Arbeitgeber als Nachweis der
Schwerbehinderteneigenschaft vorlegen.