Re: 5 Tage Urlaub nach Rückstufung/Einspruch

SB-Vertretung DaimlerChrysler Kassel, Tuesday, 29.06.2004, 14:34 (vor 7239 Tagen) @ Franz Nestler

Hallo Kollege Franz,

solange der Bescheid nicht rechtskräftig geworden ist,
ist das Versorgungsamt verpflichtet, den
Schwerbehindertenausweis zu verlängern.

Dieser wird zwar nur für jeweils 1/2 Jahr verlängert,
aber immerhin. Diesen Schwerbehindertenausweis kannst
Du dem Arbeitgeber als Nachweis der
Schwerbehinderteneigenschaft vorlegen.


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