Re: Seminarbesuch

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 12.07.2004, 20:24 (vor 7200 Tagen) @ Andor Langer Schwerbeh. Vertr. SBM

Hallo Kollege Andor,

grundsätzlich gilt zum Seminarbesuch folgendes:
Der Arbeitgeber ist rechtzeitig über Zeit, Ort und
Kosten zu informieren. Rechtzeitig bedeutet, er muss
die Möglichkeit haben die Erforderlichkeit oder die
zeitliche Lage gerichtlich zu überprüfen.
Nur NEIN zu sagen reicht nicht!!!!

Das Argument, Heimfahrt, Kosten etc. ist nicht
stichhaltig, denn die SBV hat dazu ein eigenen
Beurteilungsspielraum.

Um aber keine weiteren Fehler zu machen rate ich dir
dringend (!!) einen geeigneten Kommentar zum SGB IX
zu beschaffen. Dort steht das ganze Prozedere genau
beschrieben (z. B. Basiskommentar vom Bund-Verlag §96
(4) in den Randnummern).

Falls das mit deinem Seminar in Erfurt nicht klappt,
dann schau mal hier auf den Seiten unter Seminare.
Dort findest du heuer noch einige Grundlagenseminare.

Gruß Hans-Peter


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