Rechtsstellung Integrationsvereinbarung

Weinhage @, Thursday, 22.07.2004, 09:48 (vor 7217 Tagen)

Hallo Leuts,

ich bin gerade dabei mit dem AB eine
Integrationsvereinbarung abzuschließen. Dabei wurde
mir mitgeteilt, dass es sich bei der IV um eine
freiwillige Betriebsvereinbarung handelt. Desweiteren
erhielt ich vom AG eine Kopie v. SGB-Kommentar zur IV
in dem steht, dass die IV zwar abgeschlossen werden
muss, aber nicht erzwungen werden kann. Das ist für
mich an Paradoxon.

Welche Rechtstellung hat denn eine IV. Kann gegen den
AG geklagt werden, wenn er gegen die IV verstößt oder
nicht. Habe ich weiterhin Anspruch auf eine
Einigungsstelle, wenn AG und SBV sich bei dem
Abschluss der IV nich einigen können>

LG Weinhage


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