Schwerbehindertenversammlung im kirchlichen Bereich (Kirche)

Wolfgang E., Thursday, 22.02.2007, 14:23 (vor 6272 Tagen) @ didi

» Ich wurde im November 2006 zur SBV gewählt. Bin gleichzeitig Mitglied der MAV im kirchlichen Haus. Im 2007 steht Betriebsübergang bevor/Gründung einer GmbH. Ich würde gerne die Schwerbehinderten in einer Versammlung über den Betriebsübergang informieren.

Das staatl. Schwerbehindertenrecht gilt nur eingeschränkt im kirchlichen Bereich aus verfassungsrechtlichen Gründen. Ob und in welchem Umfang nach dem Kirchenrecht auch ein Rechtsanspruch auf eine „Schwerbehindertenversammlung“ besteht, um die schwerbehinderten Beschäftigten über die Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang nach § 613a BGB zu informieren, lässt sich wohl nur anhand der einschlägigen kirchenrechtlichen Fachliteratur beantworten. Allgemeine Infos zum Kirchenrecht unter
www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=1987#p1997

Kontextlinks:
www.schwbv.de/kirche.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Tendenzbetrieb
http://de.wikipedia.org/wiki/Mitarbeitervertretung


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