BR-Sitzung
Hallo KollegenInnen
Laut §32BetrVG ist man als SchwbVP an den Sitzungen
des BR und den Ausschüssen berechtigt.
In §34 BetrVG geht es um die Niederschriften der
Sitzungen. §34(3) haben Mitglieder das Recht, die
Niederschriften einzusehen.
Haben die SchwbVP`s dieses Recht auch und wenn, wo
steht dieses >